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Unternehmensbesteuerung in China nach der Steuerreform

Der chinesische Markt zählt nach wie vor zu den attraktivsten der Welt. Solide rechtliche und vor allem steuerliche Kenntnisse sind Pflicht für Investoren.

chinaunternehmensbesteuerung.jpgGerade für deutsche Firmen ist das Land einer der wichtigsten Exportmärkte. Für die deutschen Investoren sind vor allem Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer von Bedeutung. Werden Arbeitnehmer nach China entsandt, so spielt auch deren steuerliche Belastung in die Überlegungen hinein.

Grundsätzlich ist aber vorab zu prüfen, ob und wie eine Steuerpflicht gegeben ist. Die nationalen Gesetze beider Länder werden insoweit überlagert von dem zwischen Deutschland und China geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das DBA bezieht sich nur auf Steuern aus Einkommen, nicht dagegen auf Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer, die in China anders als in Europa für ein Unternehmen nicht nur durchlaufende Posten sind, sondern ganz oder teilweise zu echten Kosten werden.

Probleme bereitet immer wieder die Frage, ob eine Betriebsstätte im Sinne des DBA vorliegt oder nicht. Genau das aber entscheidet, wo Unternehmensgewinne zu besteuern sind. Laufende Unternehmensgewinne werden in China tendenziell geringer besteuert, das kompensiert sich bei Ausschüttung jedoch teilweise wieder. Steuerverlagerung ist möglich durch Gestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen, Verrechnungspreisen und rechtsformspezifischen Gestaltungen.

Das Werk ist sehr praxisnah und leicht verständlich, da es auf den Erfahrungen der Autoren aus der steuerlichen Beratung deutschsprachiger Investoren bzw. eines deutschen Konzerns in China basiert.

Unternehmensbesteuerung in China nach der Steuerreform | Michael Pfaar und Daniel Tobias Mende | März 2017 | NWB Verlag | 79,00 € | ISBN 978-3482594427

Redaktion: Dr. Ingo Reichardt für China Observer

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