Patentgesetz der China neu gefasst
Erstantragspflicht für in China erbrachte Erfindungen durch Sicherheitsprüfung ersetzt.
Mit der Neufassung des Patentgesetzes am 27.12.08 ist die VR China einen Schritt weiter auf dem Weg zu einem effektiven Schutz geistiger Eigentumsrechte. Die meisten Änderungen sind eher technischer Art, unter anderem wurde die Erstantragspflicht für in China erbrachte Erfindungen durch eine Sicherheitsüberprüfung ersetzt. Weiterhin kritisch wird von Beobachtern allerdings die praktische Umsetzung der qualitativ guten Normen beurteilt. Trotzdem geht an der Registrierung gewerblicher Schutzrechte vor Ort kein Weg vorbei. (Kontaktanschriften)
Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, Chinas Hauptgesetzgeber, hat kurz vor dem Jahreswechsel 2008/09 die dritte Änderung zum bestehenden Patentgesetz abgesegnet. Die geänderte Fassung tritt am 1.10.09 in Kraft. Zuletzt wurde die Vorschrift 2001 angepasst, um zum WTO-Beitritt den hierdurch gestellten Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz gerecht zu werden. Das Gesetz umfasst nicht nur den Schutz von Erfindungspatenten, sondern abweichend vom deutschen Recht auch den von Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern.
Bahnbrechende Neuerungen dürfen vom Reformgesetz jedoch nicht erwartet werden. Für den noch zum Teil mangelhaften Schutz geistigen Eigentums in der VR China ist vornehmlich die in der Praxis meist schwere Rechtsdurchsetzung verantwortlich. Die Gesetze sind vorhanden; lokaler Protektionismus, Skrupellosigkeit der Fälscher oder schlicht Überforderung der Gerichte seien hauptsächlich für die Schwierigkeiten verantwortlich, sagen Anwälte.
Gewerbliche Schutzrechte bleiben weiterhin ein kritischer Punkt für ausländische Investoren, die auf dem chinesischen Markt aktiv sind. Meist werden die innovativsten Produkte daher nicht in der Volksrepublik gefertigt. Doch längst nicht alle chinesischen Unternehmen sind Produktpiraten, Fälscher und Kopierer: eine neue Klasse innovativer Technologieführer wie Lenovo, ZTE, Haier oder Huawei etabliert sich. Und diese sorgen selbst für einen verbesserten Schutz zuhause. Kurz vor dem Erlass des Patentgesetzes wurde Samsung aus Korea (Rep.) zur Zahlung von 50 Mio. Renminbi Yuan (RMB; rund 5,5 Mio. Euro; 1 Euro = 9,06 RMB) verurteilt, da es mit seinen Mobiltelefonen die Patentrechte eines Unternehmens aus der Provinz Zhejiang verletzt habe.
“Eine frühzeitige Registrierung der Schutzrechte in China empfiehlt sich in jedem Fall”, rät Sebastian Helmreich, Leiter der China-Kontaktstelle des Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie. Fachleute warnen vor findigen chinesischen Fälschern, die die veröffentlichten Anmeldeunterlagen des Deutschen oder Europäischen Patentamtes beobachten und interessante Innovationen kopieren oder sogar in China registrieren. Einen bittersüßen Trost hat Helmreich: “Wer Erfolg hat, wird kopiert”.
Trotzdem brachte eine Umfrage des DIHK von 2007 Erstaunliches zutage. Fast 80% der befragten Unternehmen, die bislang ohne Probleme mit geistigem Eigentum in China Geschäfte machten, hätten diese Rechte nicht registriert. Eine Anmeldung kann zwar die Produktpiraterie selbst nicht verhindern, ist aber die fast unerlässliche Basis für ein effektives Vorgehen. Ein typisches Beispiel ist Danone, das seine in China nicht eingetragenen Rechte in über 30 Gerichtsprozessen in sieben Ländern gegen seinen ehemaligen Joint Venture Partner Wahaha verteidigen wollte - erfolglos.
Die viel kritisierte Pflicht, Erfindungen, die in der VR China gemacht wurden, zuerst dort anzumelden, musste in der neuen Fassung zwar weichen. Sollen allerdings solche Technologien zuerst im Ausland angemeldet werden, müssen sie zunächst für eine Sicherheitsprüfung bei der Patentabteilung des Staatsrates eingereicht werden, so § 20 Patentgesetz. Weiterhin unverändert ist aber die problematische Abgrenzung, ab welchem Anteil Forschung und Entwicklung der Neuschöpfung in der Volksrepublik “erbracht” wurde. Die genaue Prozedur zur Überprüfung ist noch vom Staatsrat festzusetzen. Als Sanktion droht, dass ein Patentschutz in China später nicht mehr erworben werden kann.
Experten zufolge zielt diese Vorschrift in erster Linie auf ausländische Unternehmen mit Zentren für Forschung und Entwicklung (F&E) in der VR China. Große Technologieunternehmen wie Microsoft, IBM, Siemens, Lucent, Hewlett-Packard, Samsung, Philips, Motorola oder Nokia haben solche Einrichtungen in den vergangenen Jahren hauptsächlich in der Region um Beijing und Tianjin eröffnet. Chinesischen Statistiken zufolge waren Ende 2008 bereits über 1.000 F&E-Einrichtungen ausländischer Firmen etabliert. China möchte sich von der Werkbank der Welt zum Hochtechnologiestandort entwickeln. Der Anteil der chinesisch verantworteten Patente stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an.
Die bislang bestehende Pflicht für ausländische Personen oder Unternehmen ohne Sitz in China, sich für die Registrierung einer speziell zugelassenen Patentagentur zu bedienen, wurde derweil abgeschwächt. Zukünftig kann dafür und für alle anderen das Schutzrecht betreffende Handlungen jede in China zugelassene Patentvertretungsagentur angeheuert werden.
Positiv wird daneben die Einführung des Erfordernisses einer “absoluten Neuheit” in § 22 Patentgesetz vermerkt. Bislang galt nur ein “relativer Neuheitsbegriff” für Erfindungspatente und Gebrauchsmuster, und nur die Veröffentlichung in Schriften im In- und Ausland oder vorbekannte Benutzung in China waren neuheitsschädlich. Eine Anwendung oder der Vertrieb im Ausland vor dem Anmeldetag waren dagegen problemlos. Die Neuerung dürfte vor allem die Entscheidung der Gerichte über Widersprüche erleichtern.
Das grundsätzliche Anmeldeverfahren beim State Intellectual Property Office (SIPO) ist vergleichbar mit demjenigen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Zwischen der SIPO und dem DPMA findet ein regelmäßiger Austausch statt. Über die Website der SIPO ( www.sipo.gov.cn) kann der Verfahrensstand der Anmeldungen (in chinesischer Sprache) abgefragt werden.
Die VR China hat erkannt, dass auf dem Weg zum Hochtechnologiestandort ein guter Schutz geistiger Eigentumsrechte unerlässlich ist. Seit dem WTO-Beitritt 2001 hat sich einiges getan. Neben dem Erlass neuer Verordnungen - das Markengesetz wartet ebenfalls auf eine Neufassung - wird auf die Verbesserung des Justizwesens gesetzt. So soll die zum Teil mangelhafte Qualifikation der Richter über ein zentrales Staatsexamen für Justizangestellte erhöht werden. Daneben wurden über 60 spezialisierte Patentkammern im ganzen Land eingerichtet. Deren Angehörige haben nicht selten zusätzliche technische Trainings erhalten. Von Rechtsanwälten wird den Gerichten in den weiter entwickelten Küstenstädten generell ein höheres Niveau bescheinigt; Prozesse sollten wenn möglich dort angestrengt werden.
Autor: Achim Haug
Tags: China, Patente, Patentgesetz, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster
Quellen:
Germany Trade and Invest

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